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Ergotherapie wird auch präventiv also vorbeugend eingesetzt, um z.B. die Konzentrationsfähigkeit bei Schulkindern zu fördern, um Stress abzubauen, die Feinmotorik oder die auditive Wahrnehmung zu fördern.

Fragen Sie die Ergotherapeutin oder den Ergotherapeuten Ihres Vertrauens nach Präventionsmaßnahmen in deren Einrichtung. Häufig fördern und bezuschussen die Krankenkassen derartige Programme für Sie als Teilnehmer/-in oder Angehörigen!  


 

Bei welchen Beschwerden und Erkrankungen ist Ergotherapie anzuwenden:
 

  • Menschen mit angeborenen körperlichen Schädigungen
  • Menschen mit angeborenen geistigen Schädigungen
  • Menschen mit rheumatischen Erkrankungen
  • Kinder mit Verhaltens- oder Entwicklungsstörungen
  • Personen mit massiven neurologischen Störungen, z.B. nach einem Unfall oder Schlaganfall 
  • Menschen mit orthopädischem Verschleiß
  • Personen mit Störungen der Koordination, der Aufmerksamkeit, der Reaktion, der Merkfähigkeit, des Gleichgewichtes oder der Grob- bzw. Feinmotorik
  • Menschen mit Alterserkrankungen wie Parkinson oder Alzheimer
  • Menschen mit Multipler Sklerose (MS)
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen

Wie kann ich Ergotherapie erhalten?

1. Sie wissen nicht, ob Ergotherapie bei Ihren Beschwer- den helfen kann? Dann holten Sie einfach Rücksprache mit einer ergotherapeutischen Praxis in Ihrer Nähe. Der BED e.V. -www.bed-ev.de- hilft Ihnen gerne bei der Suche noch dem/der für Sie passenden Ergotherapeuten/in.

2. Suchen Sie eine/n Ärztin/Arzt Ihrer Wahl auf, schildern Sie ggl. Ihr Krankheitsbild und bitten um ergotherapeutische Maßnahmen. 

Sollte die Ausstellung einer Kassenverordnung durch eine/n Ärztin/Arzt aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, so können Sie auch als Selbstzahler/-in stets ergotherapeutische Leistungen aufgrund einer Privatverordnung in Anspruch nehmen. Alternativ ist die Behandlung ohne Verordnung möglich, wenn der/die Therapeut/-in über eine Heilpraktikererlaubnis verfügt.



Anmerkung für gesetzlich Versicherte:

BG - Kassen anerkannt und zugelassen.  

Sollte die Ausstellung einer Kassenverordnung durch eine/n Ärztin/Arzt aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, so können Sie auch als Selbstzahler/-in stets ergotherapeutische Leistungen aufgrund einer Privatverordnung in Anspruch nehmen. Alternativ ist die Behandlung ohne Verordnung möglich, wenn der/die Therapeut/-in über eine Heilpraktikererlaubnis verfügt. 


Hinweis: 

Ergotherapie wird auch präventiv also vorbeugend eingesetzt, um z.B. die Konzentrationsfähigkeit bei Schulkindern zu fördern, um Stress abzubauen, die Feinmotorik oder die auditive Wahrnehmung zu stärken.

Fragen Sie die Ergotherapeutin oder den Ergotherapeuten Ihres Vertrauens nach Präventionsmaßnahmen in deren Einrichtung. Häufig fördern und bezuschussen die Krankenkassen derartige Programme für Sie als Teilnehmer/-in oder Angehörigen!  

SOFORTKONTAKT

Mobil:      0151-52237197

Praxisgemeinschaft Ergotherapie & Physiotherapie

Marianne Benner
Steinweg 15
59929 Brilon

E-Mail: info@ergo-aktiv.com